Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit...

Die Unteren Katastrophenschutzbehörden in Hessen sind bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelt.

Eine Katastrophe ist ein Ereignis, das Leben, Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung, Tiere oder erhebliche Sachwerte in so ungewöhnlichem Maß gefährdet oder beeinträchtigt, dass zur Beseitigung die einheitliche Lenkung aller Katastrophenschutzmaßnahmen sowie der Einsatz von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes erforderlich sind.

Wir treffen alle notwendigen vorbereitenden Maßnahmen, um eine wirksame Katastrophenabwehr zu gewährleisten. Hierzu zählen:

  • die Errichtung einer Katastrophenschutzleitung mit einem Katastrophenschutzstab, einer Informations-Kommunikations-Zentrale sowie einer Gefahrstoff-ABC-Messzentrale
  • die Aufstellung von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes mit den erforderlichen baulichen Anlagen und der erforderlichen Ausrüstung
  • die Ausbildung und Fortbildung der Angehörigen des Katastrophenschutzes einschließlich des Stabspersonals
  • die Aufstellung und Fortschreibung von Katastrophenschutzplänen und
  • Katastrophenschutzübungen.

Zu den Einheiten des Katastrophenschutzes im Wetteraukreis gehören derzeit 17 Löschzüge in verschiedenen Städten und Gemeinden des Kreises, ein Gefahrstoff-ABC-Zug mit Dekontaminationsstaffel in Büdingen und Erkundungsgruppe in Friedberg, drei Sanitätszüge des Malteser-Hilfsdienstes in Altenstadt und Butzbach, des Arbeiter-Samariter-Bundes in Karben und des Deutschen Roten Kreuzes in Friedberg, drei Betreuungszüge des Deutschen Roten Kreuzes in Friedberg, der Johanniter-Unfall-Hilfe in Bad Nauheim und des Deutschen Roten Kreuzes in Büdingen sowie ein Wasserrettungszug der DLRG mit den Standorten Friedberg / Bad Nauheim, Butzbach und Nidda. Außerdem steht eine Informations- und Kommunikationsgruppe, die beim Deutschen Roten Kreuz in Friedberg stationiert ist, zur Verfügung.

Zum Aufgabengebiet des Katatstrophenschutzes gehört auch der Zivilschutz, der die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern hat. Hierzu gehören der Selbstschutz, die Warnung der Bevölkerung, der Schutzbau, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut.

Freitag, 26. April 2024